Freitag, 10. September 2010

TVöD Rechner: Bezügerechner

Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Arbeiter im öffentlichen Dienst werden in den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) eingestuft und werden nach dessen Regelungen besoldet. Sonderzahlungen, Zulagen sowie sonstige Leistungen sind ebenfalls durch den TVöD geregelt.
TVöD-Rechner für einen schnellen Überblick über die Höhe ihres Entgeltguthabens
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