Samstag, 25. September 2010

Polizeibeamte mit Urteil verpflichtet Uniform selbst zu bezahlen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied in einem Urteil, dass Beamte der Bundespolizei mit Ausnahme von Schutzausrüstungen, verpflichtet werden können, selbst für ihre Dienstkleidung aufzukommen. Grund für die gerichtliche Entscheidung war die Klage eines Beamten der Bundespolizei, der 620 Euro für seine Dienstkleidung für den Alltagseinsatz selbst bezahlen sollte.
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