Mittwoch, 1. September 2010

Tariftreue-Regelungen

Öffentliche Aufträge sollen, wenn es nach den Bundesländern geht, wieder an diejenigen Anbieter gehen, die örtliche Tarifstandards und gegebenenfalls auch Mindestlöhne vorweisen können. Diese Vorgehensweise war vor dem Rüffert-Fall im April 2008, als der EuGH (Europäischer Gerichtshof) überraschend die Vorschriften der Tarifstandards des früheren niedersächsischen Vergabegesetzes als einen klaren Verstoß gegen die europäische Freiheit von Dienstleistungen wertete, gängige Praxis.
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