Donnerstag, 24. Juni 2010

Aufhebung der Bezeichnung „in Teilzeitbeschäftigung“ in Ernennungsurkunden von Beamten

Die Bezeichnung „in Teilzeitbeschäftigung“ in Ernennungsurkunden für beamtete Lehrer ist als rechtswidrig einzustufen. So entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerG). Demnach können beamtete Lehrer rückwirkend den Differenzbetrag zwischen einer Teilzeitbeschäftigung und einer Vollzeitbeschäftigung verlangen, wenn die Bezeichnung „in Teilzeitbeschäftigung“ in ihren Ernennungsurkunden aufgehoben wird. Dies ist im Urteil vom Bundesverwaltungsgericht am 17.06.2010 bekräftigt worden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Ernennungsurkunden für beamtete Lehrer

Freitag, 4. Juni 2010

BAT als altersdiskriminierend eingestuft?

Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes warten auf die Entscheidung des EuGH.
Die Vergütungstabellen des BAT wurden von etlichen Landesarbeitsgerichten als nicht rechtens eingestuft. Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Einstufung von Beschäftigten nach ihrem Alter und nicht nach ihren Erfahrungen und Vorkenntnissen wie es nun durch den TVöD bzw. TV-L praktiziert wird.

Auf den Seite http://www.oeffentlichen-dienst.de/ sind entsprechende Informationen zu finden.