Mittwoch, 22. Juni 2011

Stellenabbau: Beamte, Berlin

In den kommenden Jahren 2012 und 2013 sollen, wenn es nach dem Berliner Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) geht, rund 6.000 Stellen für Beamte gestrichen werden. Die Kürzung der Beamtenstellen soll Hand in Hand mit einer Anhebung der Beamtenbesoldung einhergehen.
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Montag, 20. Juni 2011

Streikrecht für Beamte

Der dbb bezeichnet das Gerichtsurteil der Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, welche sich auf die europäischen Menschenrechte bezogen, als „Unsinn“.

Dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen ist der Überzeugung, dass das Oberverwaltungsgericht das erteilte Streikrecht wieder streichen wird. Es könnte seiner Ansicht nicht sein, dass verbeamtete Lehrer streiken dürfen und beispielsweise Zollbeamte oder Polizeibeamte nicht. „Eine solche Unterscheidung ist nicht haltbar", betonte Heesen. Weiterhin machte er deutlich, dass ein ausgeweitetes Streikrecht auf alle Beamten nicht tragbar sei: "Der deutsche Staat ist gut damit gefahren, Beamten Streiks grundsätzlich zu untersagen. Nur so kann der Staat in zentralen Bereichen - Polizei, Finanzverwaltung, Schule - funktionsfähig bleiben. Das ist auch eine soziale Frage. ...weiterlesen

Mittwoch, 15. Juni 2011

Altersteilzeit für Lehrer

In Sachsen ist Ende 2009 der Tarifvertrag zur Altersteilzeit für Lehrer ausgelaufen. Der Sächsische Lehrerverband, SLV, fordert nun von der Sächsischen Regierung erneut einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit, bei dem Lehrer früher aus ihrem Berufsleben aussteigen können.

Sachsens Finanzminister Georg Unland sprach sich in den vergangenen Wochen gegen einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit aus. Vorsitzender der SLV, Jens Weichelt, fordert Unland indes auf, an Verhandlungen teilzunehmen. Unland reagierte jedoch nicht auf die Angebote der Gewerkschaften an sogenannten Sondierungsgesprächen teilzunehmen. Drei Termine wurden von der dbb tarifunion dem Finanzminister eingeräumt. ...weiterlesen

Samstag, 4. Juni 2011

Die Beihilfe

Beihilfe wird für gewöhnlich als unterstützende Zahlung bei Aufwendungen bei Krankheit, Pflege, Geburt, Tod und sonstigen Leiden und therapeutischen Maßnahmen gewährt. Beihilfeempfänger sind in der Regel Beamte, Versorgungsempfänger, Richter, Soldaten und zumeist deren Angehörige, sofern diese keine eigene Sozialversicherungspflicht aufweisen. ...weiterlesen