Dienstag, 21. September 2010

Klage abgewiesen: Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz war 2008 doch verfassungsgemäß

Das Verfassungsgericht Koblenz entschied, dass die Besoldung der Beamten in Rheinland-Pfalz im Jahre 2008 amtsangemessen und verfassungsgemäß gewesen sei. Grund für das Verfahren war eine Klage eines Justizamtsrates, der sein Einkommen im Jahr 2008 für zu gering einstufte.

Diese angeblich zu geringe Vergütung ist nach Meinung des Justizamtsrates als verfassungswidrig einzustufen, da der Gesetzgeber keine ausreichende Anpassung hinsichtlich der Besoldung an die Entwicklung des Finanz- und Wirtschaftsmarktes vorgenommen hätte und vergleichbare Tätigkeiten in der Privatwirtschaft höher besoldet werden würden.
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