Donnerstag, 16. September 2010

Die Besoldung

Eine Besoldung (syn. Entgelt, Bezahlung, Vergütung) stellt das Entgelt als laufende monatliche Bezüge sowie Sonderzahlungen eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst dar. Zu den Beschäftigten werden Beamte, Soldaten, Richter, Angestellte und Akademiker, sofern sie im öffentlichen Dienst angestellt sind, gezählt.

Die Bezüge von Berufssoldaten und Zeitsoldaten werden begrifflich als Besoldung eingestuft. Soldaten mit einer längeren Dienstzeit, Grundwehrdienstleistende sowie Wehrübende erhalten den Wehrsold – die Bezeichnung der Besoldung im Wehrdienst. Besoldungsempfänger im Ruhestand hingegen erhalten Bezüge, die als Versorgung definiert werden. ...mehr zum Thema


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen