Montag, 22. Juli 2013

Beihilfen keine Erstattung

Beamte sind in Deutschland privat versichert und erhalten für die Krankheitskosten und Aufwendungen eine Beihilfe vom Staat. Die Beihilfestelle erstattet im Regelfall die von den Beamten vorgestreckten Krankheitskosten bis zu einem bestimmten prozentualen Teil. Normalerweise muss die Stelle die eingereichten Rechnungen umgehend erstatten, doch derzeit warten bereits zehntausende Beamte und Soldaten seit mindestens 11 Wochen auf eine Rückerstattung ihrer eingereichten Rechnungen von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Der zu zahlende Betrag der Beihilfestellen geht in die Millionen.
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Mittwoch, 17. Juli 2013

Die Folgen der Föderalismusreform



Die Folgen der Föderalismusreform: Die Beamtenbesoldung erfolgt nach Kassenlage der Bundesländer. Zwischen den einzelnen Bundesländern klafft derzeit eine Besoldungslücke von rund 20 Prozent, wie der Vositzende des Beamtenbundes dbb, Klaus Dauderstädt, mitteilte.
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