Sonntag, 29. Mai 2011

Beamter nur unter dem 45. Lebensjahr

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied in seinem Urteil, dass Beamte in Rheinland-Pfalz bei einer Berufung zum Beamten nicht älter als 45 Lebensjahre sein dürfen. Grund für das Urteil war die Einreichung von Klagen mehrerer angestellter Lehrer gegen die Altersbeschränkung für eine Verbeamtung. Die Lehrer konnten aufgrund ihres Alters nicht in ein Beamtenverhältnis wechseln. ...weiterlesen

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