Samstag, 4. Juni 2011

Die Beihilfe

Beihilfe wird für gewöhnlich als unterstützende Zahlung bei Aufwendungen bei Krankheit, Pflege, Geburt, Tod und sonstigen Leiden und therapeutischen Maßnahmen gewährt. Beihilfeempfänger sind in der Regel Beamte, Versorgungsempfänger, Richter, Soldaten und zumeist deren Angehörige, sofern diese keine eigene Sozialversicherungspflicht aufweisen. ...weiterlesen

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