Mittwoch, 25. Mai 2011

BEEG: Gesetz zum Elterngeld

lterngeld wird auf Grundlage des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit, kurz BEEG, an diejenigen Personen gezahlt, die nach der Geburt eines Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Das Elterngeld dient als Lohnersatzleistung. Am 01. Januar 2011 wurden einige Neuerungen hinsichtlich des BEEG eingeführt, die jedoch nicht für alle Eltern maßgebend sind. Generell wird Elterngeld für Mütter sowie Väter für eine Maximalzeit von 14 Monaten gezahlt, wobei der Zeitraum beliebig untereinander aufgeteilt werden kann. Es sollte jedoch beachtet werden, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens 12 Monate Elternzeit beanspruchen kann (§ 4, BEEG). Alleinerziehende Personen können die Gesamtlaufzeit von 14 Monate aufgrund des fehlenden Partners beanspruchen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt, welches unmittelbar vor der Geburt des Kindes bezogen wurde. Elterngeld wird mindestens ab 300 Euro bis höchstens 1.800 Euro gezahlt (§ 2, BEEG). ...weiterlesen

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