Donnerstag, 24. Juni 2010

Aufhebung der Bezeichnung „in Teilzeitbeschäftigung“ in Ernennungsurkunden von Beamten

Die Bezeichnung „in Teilzeitbeschäftigung“ in Ernennungsurkunden für beamtete Lehrer ist als rechtswidrig einzustufen. So entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerG). Demnach können beamtete Lehrer rückwirkend den Differenzbetrag zwischen einer Teilzeitbeschäftigung und einer Vollzeitbeschäftigung verlangen, wenn die Bezeichnung „in Teilzeitbeschäftigung“ in ihren Ernennungsurkunden aufgehoben wird. Dies ist im Urteil vom Bundesverwaltungsgericht am 17.06.2010 bekräftigt worden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Ernennungsurkunden für beamtete Lehrer

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