Dienstag, 13. Juli 2010

Neue Urlaubsregel für Beamte

Beamte werden mit einer für sie teils positiven Neuerung in der Urlaubsregelung konfrontiert. Bisher verfiel der Anspruch auf Urlaub, wenn ein Beamter aufgrund von Krankheit den Urlaub nicht antreten konnte oder der mitgenommene Urlaub im Folgejahr nicht bis zum 31. März eingereicht wurde. Das soll sich nun ändern
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