Freitag, 4. Juni 2010

BAT als altersdiskriminierend eingestuft?

Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes warten auf die Entscheidung des EuGH.
Die Vergütungstabellen des BAT wurden von etlichen Landesarbeitsgerichten als nicht rechtens eingestuft. Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte die Einstufung von Beschäftigten nach ihrem Alter und nicht nach ihren Erfahrungen und Vorkenntnissen wie es nun durch den TVöD bzw. TV-L praktiziert wird.

Auf den Seite http://www.oeffentlichen-dienst.de/ sind entsprechende Informationen zu finden.

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