Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied in seinem Urteil, dass Beamte in Rheinland-Pfalz bei einer Berufung zum Beamten nicht älter als 45 Lebensjahre sein dürfen. Grund für das Urteil war die Einreichung von Klagen mehrerer angestellter Lehrer gegen die Altersbeschränkung für eine Verbeamtung. Die Lehrer konnten aufgrund ihres Alters nicht in ein Beamtenverhältnis wechseln. ...weiterlesen
Hier werden Artikel, informationen zur Tarifrunde öffentlicher Dienst (TVöD) erläutert. Kommentare über Besoldung bis zu Gewerkschaft. Besoldungstabellen für Beamte von Bund und Länder. Überleitung in das neue Besoldungssystem. Aktuelle Bezüge für die Beamten.
Sonntag, 29. Mai 2011
Beamter nur unter dem 45. Lebensjahr
Mittwoch, 25. Mai 2011
Weihnachts- und Urlaubsgeld
Ab 2012 sollen die Sonderzahlungen „Weihnachtsgeld“ und „Urlaubsgeld“ in die Beamtenbesoldung mit eingerechnet werden. Bisher wurden sie zuzüglich zur Besoldung einmal im Jahr gezahlt. Zudem sollen sich das Weihnachtsgeld an der Anzahl der Kinder orientieren.
Beamte sollen laut des Haushaltsplanes 2011/2012 des Senats künftig 1.000 Euro Weihnachtsgeld erhalten. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, erhalten diese je 300 Euro zusätzlich. Dies gilt jedoch nur für den aktiven Dienst. ...weiterlesenBEEG: Gesetz zum Elterngeld
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt, welches unmittelbar vor der Geburt des Kindes bezogen wurde. Elterngeld wird mindestens ab 300 Euro bis höchstens 1.800 Euro gezahlt (§ 2, BEEG). ...weiterlesen
Mittwoch, 18. Mai 2011
Beamtenbesoldung Einsparungen
In Rheinland-Pfalz sollen nach dem von der Rot-Grünen Koalition beschlossenen Sparpakets bis zum Jahre 2016 1,1 Milliarden Euro eingespart werden. Gespart werden soll unter anderem am Personal sowie an Investitionen für öffentliche Gebäude und dem Straßenbau. Somit sollen bis 2016 rund 2.000 Stellen für Lehrer gestrichen werden.
Derzeit sind rund 45.000 Lehrerstellen in Deutschland besetzt. Grund für den Abbau der Stellen ist die prognostizierte sinkende Schülerquote. ...weiterlesenMutterschutz für den öffentlichen Dienst
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 17. Mai 2011 mit seinem Urteil eine Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gekippt. Somit sollen Frauen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind und vor 1990 Kinder bekommen haben bzw. im Mutterschutz waren, eine Erhöhung ihrer Betriebsrente erhalten.
Laut dem Urteil (Az. 1BvR 1409/10) müssen bei der Berechnung der Betriebsrente die drei Monate Mutterschutz bei der Wartezeit mit angerechnet werden. Das Mutterschaftsgeld war bis dato steuerfrei. Demzufolge zahlte der Arbeitgeber keine Umlagen. Das führte dazu, dass bei der Berechnung der Betriebsrente die Mutterschaftszeiten nicht angerechnet wurden und es demzufolge zu einer verminderten Betriebsrente kam. ...weiterlesenMontag, 16. Mai 2011
Rentenabschläge berechnen
Jedoch gibt es eine Maximalgrenze von 18 Prozent bei langjährigen Versicherten, Frauen, Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit. Bei einer vorliegenden Erwerbsminderung liegt die Maximalgrenze bei 10,8 Prozent. ...weiterlesen
Dienstag, 10. Mai 2011
Zensus - Start der Volkszählung 2011
hingewiesen. "Die Bevölkerungsdaten geben vor allem Planungssicherheit. Wir brauchen dringend den Zugriff auf konkrete Zahlen, denn seit der Wiedervereinigung und dem Voranschreiten der europäischen Integration hat sich vieles verändert", sagte Heesen. "Staatliche Zukunftsplanungen in Bund, Ländern und Kommunen werden durch den Zensus erheblich erleichtert." So könnten Kindergarten- und Seniorenheimplätze ebenso bedarfsgerecht realisiert werden wie Verkehrsanbindungen oder Wohnungsbauprojekte. ...weiterlesen
Sonntag, 8. Mai 2011
Bundeswehr an Schulen
Lehrer an Schulen, Beamte sowie Angestellte, wurden von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgefordert, Besuche von Vertretern der Bundeswehr an Schulen nicht weiter zu dulden.
Weiterhin solle die geschlossene Kooperationsvereinbarung von 2010 mit dem Wehrbereich I Küste umgehend gekündigt werden. Dies forderte Anett Lindner, Landesvorsitzende der GEW, in einem offenen Schreiben von Bildungsminister Henry Tesch (CDU). ...weiterlesenSonntag, 1. Mai 2011
Mehr Geld für Beamte bei Vertretung
Beamte, die in eine höhere Dienststelle dauerhaft wechseln, müssen künftig innerhalb einer Frist von 18 Monate dementsprechend besoldet werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in seinem Urteil.
Geklagt hatte unter anderem eine stellvertretene Gymnasialdirektorin aus Dresden, die nach einem Wechsel in eine höhere Dienststelle mit der höheren Besoldungsgruppe A15 trotzdem über Jahre ihre niedrigere Besoldungsgruppe A14 beibehielt. Sie forderte eine Ausgleichszahlung von ihrem Dienstherren, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dieser stattgeben muss. ...weiterlesen