Dienstag, 26. Juli 2011

Solidaritätszuschlag rechtens

Der Solidaritätszuschlag ist bis 2007 verfassungsgemäß nicht zu beanstanden. Dies entschied der Bundesfinanzhof am 21.07.2011. Aus dem Urteil geht hervor, dass der Solidaritätszuschlag keine Steuer in dem Sinne ist, sondern eben ein Zuschlag, der dem Zweck dient, die Wiedervereinigung finanziell zu stützen. ...weiterlesen

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