Samstag, 30. Juli 2011

Bezahlter Urlaub für Beamte

Zumeist sind Beamte und verbeamtete Lehrer privatversichert. Dadurch entfällt allerdings der Anspruch auf Kinderkrankentagegeld bei der Krankenkasse, denn dieses ist vornehmlich nur für gesetzlich Versicherte zugänglich. Falls ein Kind erkrankt, bleibt Beamten nur die Hoffnung, dass der Arbeitgeber den Lohn trotz Fehlzeit weiterzahlt. Beamten steht jedoch Sonderurlaub zu, der bis zu vier Tage im Jahr bezahlt wird. Weitere in Anspruch genommene Tage sind in der Regel unbezahlt. Dies ist für Beamte der Länder in den Länderverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und kann von einander abweichen. ...weiterlesen

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