Donnerstag, 20. Januar 2011

Rentenantrag - Rentenstellen

Eine Rente muss vor Eintritt in den Ruhestand beantragt werden, um bei Eintritt in die Rente diese auch ausgezahlt zu bekommen. Einen Anspruch auf eine automatische Auszahlung seitens der Rentenversicherung besteht nicht. Antragsformulare sind bei privaten Rentenberatern, Stadt- oder Gemeindeverwaltungen, den Rentenversicherern, Krankenkassen oder hier als Download erhältlich.

Es besteht die Möglichkeit diesen auch per Postkarte oder Brief bei den jeweiligen Behörden oder der Rentenkasse selbst anzufordern. Dabei sollte nicht die Angabe der Versichertennummer vergessen werden, denn somit kann die Rentenversicherung bereits einen „Vorgang“ anlegen. Beim Ausfüllen des Antrages sollten Verbraucher sich allerdings viel Zeit nehmen. Denn nur ein lückenlos ausgefüllter Antrag erspart spätere Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der Rentenantrag sollte drei bis sechs Monate vor Eintritt in den Ruhestand bei der Rentenversicherung eingereicht werden.

Jedoch früher, genau genommen ab dem 55. Lebensjahr, sollte der Versicherungs-Verlauf regelmäßig überprüft werden, um somit spätere Verzögerungen zu vermeiden. Bei der Antragsprüfung seitens der Rentenversicherung werden ebenso etwaige Ansprüche aus Unfallrenten und Berufsgenossenschaften mit einbezogen. ...zum Artikel

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