Mittwoch, 18. August 2010

EU-Beamten klagen dreifache Erhöhung der Dienstbezüge ein

Zwischen der Besoldungshöhe von EU-Beamten und Beamten, die in Deutschland tätig sind, gibt es enorme Unterschiede.
So verdient ein verheirateter EU-Beamter mit zwei Kindern beispielsweise in der Besoldungsstufe 1 3714 Euro brutto zuzüglich 594 Euro Auslandbezüge und wird mit nur 48 Euro Steuern zur Abgabe verpflichtet. Ein Beamter in Deutschland hingegen verdient bei einer vergleichbaren Diensttätigkeit und unter gleichen Bedingungen 2237 Euro brutto. Davon werden 105 Euro Steuern abgezogen.
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