Montag, 30. August 2010

Ablauf der beamtenrechtlichen Probezeit

Zum 01.04.2009 wurde ein neues Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) eingeführt, welches die beamtenrechtliche Probezeit hinsichtlich nach § 19 Absatz 2 NGB neu definierte.

Demnach wurde die Probezeit für jene Beamten, welche laut der Übergangsregelung des § 123 NGB zum 01.04.2009 ein Probeverhältnis aufwiesen, in allen Laufbahnen auf 3 Jahre festgesetzt.
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