Sonntag, 6. November 2011

Beamte - EU-Beamte

Die Beamtenbesoldung im Jahre 2011 wird in Deutschland nach wie vor an Beamte, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Richter gezahlt. Dabei können mit der monatlichen Besoldung auch Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge ausgezahlt werden. Zu den Sonderzahlungen gehören beispielsweise das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, zu den Zulagen unter anderem die Auslandszulage und die Erschwerniszulage und zu den Zuschlägen, zum Beispiel der Familienzuschlag.

Die Beamtenbesoldung wird in den jeweiligen Besoldungsordnungen für die Länder sowie für den Bund geregelt. Zudem wird bei der Besoldung zwischen einer Besoldungsgruppe und der Dienstaltersstufe unterschieden, nach denen sich vornehmlich die Besoldungshöhe richtet.

Zur Beamtenbesoldung in Deutschland zählen unter anderem:

Das Grundgehalt
Zulagen
Der Familienzuschlag

Für EU-Beamte gelten die bestehenden Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, die zuletzt am 20. Dezember 2010 geändert wurden.

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