Montag, 28. März 2011

Die Beihilfe

Die Beihilfe ist im Beamtenrecht eine finanzielle Unterstützungsleistung im Bereich der Krankenfürsorge. Unterstützt wird in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen, jedoch nur bei Beamten und Versorgungsempfängern des Bundes, Soldaten und Berufsrichter sowie deren Angehörige, sofern diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigt werden, sind ebenfalls bei der Beihilfe zu berücksichtigen.

Aufgrund der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten sowie seiner Familie mittels eines Anteils, der nicht durch den Eigenanteil des Beamten gedeckt ist, hinsichtlich der Ausgaben im Gesundheitsbereich finanzielle Hilfeleistung zu geben. ...weiterlesen

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