Wichtig für jeden Polizeibeamten ist die Unterscheidung zwischen Aufgabe und Befugnis, was ein wichtiger Grundzug im Polizei- und Ordnungsrecht darstellt und in eine Vielzahl von Landespolizeigesetzen eingebettet ist.
Der Unterschied zwischen Aufgabe und Befugnis wird im Handeln eines Polizeibeamten bzw. einer Ordnungs- und Polizeibehörde deutlich, welches in die Kategorie Eingriffsverwaltung einzugruppieren ist.
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