Arbeitnehmer, die vor dem regulären Renteneintrittsalter (alt: 65. Lebensjahr, neu nach Rentenreform: bis 67. Lebensjahr) in den Ruhestand gehen, müssen mit teilweise hohen Abschlägen rechnen. Und das ein Leben lang. Abschläge werden nach den Monaten berechnet, die ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintritt in Ruhestand geht. Dabei gilt für alle Rentenarten: Jeder Monat vor regulärem Renteneintritt bedeutet einen Abschlag von 0,3 Prozent. Jedes Jahr 3,6 Prozent.
Jedoch gibt es eine Maximalgrenze von 18 Prozent bei langjährigen Versicherten, Frauen, Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit. Bei einer vorliegenden Erwerbsminderung liegt die Maximalgrenze bei 10,8 Prozent. ...weiterlesen
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