Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 17. Mai 2011 mit seinem Urteil eine Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gekippt. Somit sollen Frauen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind und vor 1990 Kinder bekommen haben bzw. im Mutterschutz waren, eine Erhöhung ihrer Betriebsrente erhalten.
Laut dem Urteil (Az. 1BvR 1409/10) müssen bei der Berechnung der Betriebsrente die drei Monate Mutterschutz bei der Wartezeit mit angerechnet werden. Das Mutterschaftsgeld war bis dato steuerfrei. Demzufolge zahlte der Arbeitgeber keine Umlagen. Das führte dazu, dass bei der Berechnung der Betriebsrente die Mutterschaftszeiten nicht angerechnet wurden und es demzufolge zu einer verminderten Betriebsrente kam. ...weiterlesen
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