Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied in seinem Urteil, dass Beamte in Rheinland-Pfalz bei einer Berufung zum Beamten nicht älter als 45 Lebensjahre sein dürfen. Grund für das Urteil war die Einreichung von Klagen mehrerer angestellter Lehrer gegen die Altersbeschränkung für eine Verbeamtung. Die Lehrer konnten aufgrund ihres Alters nicht in ein Beamtenverhältnis wechseln. ...weiterlesen
Hier werden Artikel, informationen zur Tarifrunde öffentlicher Dienst (TVöD) erläutert. Kommentare über Besoldung bis zu Gewerkschaft. Besoldungstabellen für Beamte von Bund und Länder. Überleitung in das neue Besoldungssystem. Aktuelle Bezüge für die Beamten.
Sonntag, 29. Mai 2011
Beamter nur unter dem 45. Lebensjahr
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