Beamte, die in eine höhere Dienststelle dauerhaft wechseln, müssen künftig innerhalb einer Frist von 18 Monate dementsprechend besoldet werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in seinem Urteil.
Geklagt hatte unter anderem eine stellvertretene Gymnasialdirektorin aus Dresden, die nach einem Wechsel in eine höhere Dienststelle mit der höheren Besoldungsgruppe A15 trotzdem über Jahre ihre niedrigere Besoldungsgruppe A14 beibehielt. Sie forderte eine Ausgleichszahlung von ihrem Dienstherren, der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dieser stattgeben muss. ...weiterlesen
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