Im Unterschied zu Arbeitnehmerinnen in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen Beamtinnen nicht 12 Monate, sondern lediglich 6 Monate Erziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren sind, für die Rente anerkannt. Für Kinder ab 1992 sind Beamtinnen und gesetzlich Rentenversicherte gleichgestellt.
Beide Gruppen bekommen seither drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Eine Neuregelung im Rentenrecht (§ 208 SGB VI) sieht für Beamte und andere Berufsgruppen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, die Möglichkeit vor, Beiträge freiwillig nachzuzahlen. Sie können auf diesem Weg die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen. Damit werden ihnen auch entsprechend Kindererziehungszeiten anerkannt. ...zum Artikel
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