Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied aufgrund einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Land Berlin zu Gunsten tausender Zeitarbeiter der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“, die bis dahin gegoltenen Tarifverträge der zusammengeschlossenen Arbeitnehmerorganisationen als „nicht tariffähig“ einzustufen.
Grund für das Urteil ist die Tatsache, dass der Zusammenschluss der Arbeitnehmerorganisationen keine Gewerkschaft repräsentiere und demnach keine Entgelte mit Zeitarbeitsfirmen aushandeln hätte dürfen. ...zum Artikel
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