Mittwoch, 16. Februar 2011

AVR-Kinderzulage

Beschäftigte der Caritas erhalten in Anlehnung an den TVöD eine Kinderzulage, wenn sie Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz oder ohne die Berücksichtigung des § 64 und § 65 des Einkommenssteuergesetzes bzw. § 3 und § 4 des Bundeskindergeldgesetzes besitzen.

Die Zahlung erfolgt in monatlichen Intervallen, sofern der Anspruch auf Kinderzulage mindestens einen Tag im Monat vorliegt. Die Höhe der Kinderzulage richtet sich nach dem dienstlichen Eintrittsjahr in die Caritas sowie nach der Anzahl der Kinder. ...weiterlesen

Montag, 14. Februar 2011

Gewalt gegen Polizeibeamte

Bis in die späten 1980er Jahre galt der Terrorismus als die größte Bedrohung für Polizisten im Dienst. In den letzten zwanzig Jahren hat Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte jedoch komplett neue Formen angenommen. Alltägliche Situationen im Dienst können sich von einem Moment zum nächsten zur tödlichen Bedrohung entwickeln. Allein aus dem vorhandenen Material über die Zahl der im Dienst getöteten Polizisten lässt sich jedoch weder etwas über die Motive der Täter noch über die tatsächliche Bedrohung herauslesen. Diese erkennt man eher, wenn man die Häufigkeit von Angriffen gegen Polizisten, die in Tötungsabsicht verübt werden, betrachtet. Allein auf Grund der professionellen Fähigkeiten der Beamten zur Selbstverteidigung gehen diese Angriffe in den seltensten Fällen wirklich tödlich aus. So wurden die meisten Polizisten im Jahr 2000 getötet, nämlich 8. Dem gegenüber wurden im selben Jahr 35 Angriffe mit Tötungsabsicht ausgeübt. Den Höhepunkt erreichte die Häufigkeit von tödlichen Angriffen gegen Polizisten im Jahr1994. Seither sind die Zahlen wieder rückläufig. ...weiterlesen

Freitag, 11. Februar 2011

AVR-Caritas

AVR-Caritas steht für „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“ in Anlehnung an den TVöD und ist für Beschäftigte innerhalb des Caritas-Verbandes mit Ausnahme der in § 3 aufgezählten Personen maßgebend.

Zu den in § 3 aufgezählten Personen gehören:

  1. Von Behinderungen in der Leistungsfähigkeit beeinträchtigte Beschäftigte
  2. Mitarbeiter, die eine Beschäftigung im Rahmen einer Betreuung nachgehen; Ausnahme erfolgt bei einer schriftlichen Bestätigung der Anwendung des AVR
  3. Mitarbeiter mit einer Beschäftigung nach § 11 Abs. 3 SGB XII
  4. Beschäftigte mit einem Arbeitsverhältnis nach § 16 d SGB II; die Gültigkeit dieser Regelung liegt bis zum 31. Dezember 2013 vor
  5. Beschäftigte, die sich in einem Aus-, Weiter- oder Vorbildungsverhältnis angestellt sind und nicht nach Anlage 7 der AVR Anwendung finden
  6. Leitende Beschäftigte einschließlich leitender Ärzte
  7. Beschäftigte mit einem Entgelt über der höchsten Stufe der Besoldungsgruppe hinaus
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Einkommensrunde 2011 in Hessen

Die Auftaktgespräche bezeichnete Russ als konstruktiv, bedauerte aber, dass die hessische Landesregierung in Kenntnis der Forderungen noch kein Angebot gemacht habe. "Wir haben klar gemacht, dass unsere Forderung für die hessischen Landesbeschäftigten nicht anders lauten kann, als für die Kolleginnen und Kollegen im Gebiet der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), für die seit 4. Februar verhandelt wird", sagte Russ in Wiesbaden.

"Es geht um die Erhöhung der Entgelte um 50 Euro als Sockelbetrag und darauf linear drei Prozent mehr ab 1. Januar 2011 bei einer Laufzeit
von 14 Monaten, die Übernahme aller Auszubildenden sowie eine zeit- nd inhaltsgleiche Übertragung der Entgelterhöhungen auf den Beamtenbereich", so der Verhandlungsführer der dbb tarifunion. ...weiterlesen

Samstag, 5. Februar 2011

Soldatengesetz regelt Rechte und Pflichten von Soldaten

Die Rechte und Pflichten eines jeden Soldaten sind in einer Gesetzessammlung, dem Soldatengesetz, geregelt. Ebenso enthalten sind Bestimmungen des Dienstverhältnisses, beispielsweise die Begründung aber auch die Beendigung des dienstlichen Verhältnisses. Es wird grundsätzlich zwischen Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Wehrpflichtigen unterschieden, was beispielsweise in den §§ 37 bis 57 zum Ausdruck kommt. Weiterhin im Soldatengesetz verankert sind Bußgeldvorschriften. ...weiterlesen

Donnerstag, 3. Februar 2011

ERGO Beamtendarlehen Zinsen gesenkt

Seit dem 01. Januar 2011 gelten beim ERGO Beamtenkredit günstigere Zinskonditionen, denn zum wiederholten Male hat die ERGO die Sollzinsen vom Beamtendarlehen gesenkt. Schon im vergangenen Jahr, am 01. August 2010, senkte die ERGO aufgrund der Umbenennung von Hamburg-Mannheimer AG in ERGO Versicherungsgruppe ihre Sollzinsen. ...weiterlesen

Dienstag, 1. Februar 2011

Polizei Aufgaben

Wichtig für jeden Polizeibeamten ist die Unterscheidung zwischen Aufgabe und Befugnis, was ein wichtiger Grundzug im Polizei- und Ordnungsrecht darstellt und in eine Vielzahl von Landespolizeigesetzen eingebettet ist.
Der Unterschied zwischen Aufgabe und Befugnis wird im Handeln eines Polizeibeamten bzw. einer Ordnungs- und Polizeibehörde deutlich, welches in die Kategorie Eingriffsverwaltung einzugruppieren ist.

Das Polizei- und Ordnungsrecht gehört zu den ältesten Bereichen des Verwaltungsrechts und ist in die Verfassung integriert, was oftmals jedoch als zweifelhaft angesehen wird.
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