Verpflichtungsprämien werden für Grundwehrdienstleistende und freiwillige zusätzliche Wehrdienstleistende gezahlt, die ihren Dienst nach Ablauf ihrer Dienstzeit freiwillig verlängern. Dabei wird zwischen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit differenziert. Grundlage für die Verpflichtungsprämie bildet das sogenannte Wehrrechtsänderungsgesetz 2011, in dem die Verpflichtung zum Wehrdienst entfällt und stattdessen an dieser Stelle der freiwillige Wehrdienst tritt. ...weiterlesen
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