Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in seinem Urteil, dass verbeamtete Lehrer, die in einer „Zwangsteilzeit“ tätig waren, rückwirkend Besoldungsansprüche geltend machen können. Das Land Brandenburg muss die zurückbehaltenen Besoldungsbeträge den Lehrern nachzahlen und deren Ansprüche auf Versorgung für den Ruhestand anheben.
Hintergrund für diese Entscheidung waren Lehrer, die gegen das Vorgehen der Zwangsteilzeit geklagt hatten und Besoldungsansprüche geltend machen wollten. ...weiterlesen
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