Die Neuregelungen der Altersteilzeit für den öffentlichen Dienst wurden am 21. April 2010 beschlossen, wobei der Geltungsbereich rückwirkend zum 01. Januar 2010 ausgedehnt wurde. Insgesamt ist der Tarifvertrag der flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) bis zum 31.12.2016 gültig.
Beschäftigte, welche vor dem 01. Januar 2010 in Altersteilzeit gegangen sind, bleiben von den Neuregelungen unberührt.Der Tarifvertrag beinhaltet Qualifizierungsmaßnahmen sowie Änderungen in der Altersteilzeit für ältere Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Die Eckpunkte, die bereits am 27. Februar 2010 für den Geltungsbereich des TVöD und TV-V (§ 1 Satz 1) beschlossen wurden, wurden unter Berücksichtigung zeitlicher und inhaltlicher Einschränkungen (§ 14 Abs. 2) umgesetzt.
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