Beamte, die ein gekürztes Weihnachtsgeld oder überhaupt keines erhalten, können laut der Gewerkschaften dbb und DGB Widerspruch dagegen einlegen. Betroffen sind vor allem die rund 32.000 Beamte in Sachsen. Für diese wurde die Sonderzahlung für das Jahr 2011 vom Land aufgrund der wirtschaftlichen Situation komplett getrichen. Die Gewerkschaften und die Beamten kritisieren die Vorgehensweise des Freistaates auf Schärfste. Eine Streichung sei nach Ansicht der Gewerkschaften und Berufsverbände nicht notwendig gewesen.
Um das Weihnachtsgeld einzufordern, müssen Beamte jedoch Widerspruch einlegen. Musterbriefe und Musterklagen, die von den Gewerkschaften gefertigt werden, sollen dabei helfen. ...weiterlesen
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