Samstag, 23. April 2011

Altersteilzeitregelung

Am 31. Dezember 2009 lief für Bundesbeamte die Altersteilzeit aus. Ab Januar 2011 ist eine neue Altersteilzeitregelung in Kraft getreten, die jedoch einige Änderungen für Beamte enthält. Die Anpassungen sind im Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz (BBVAnpG) 2010/2011 verankert.

Bisher war die Altersteilzeit wie folgt geregelt:

Nach § 93 Abs. 1 BBG konnte Beamten Altersteilzeit mit einer Halbierung der bisherigen Arbeitszeit bzw. einer Halbierung der durchschnittlichen Arbeitszeit in den letzten zwei Jahren bewilligt werden, wenn ein Anspruch auf Besoldung vorlag und sie teilzeitbeschäftigt waren. Zudem galten folgenden Regelungen:

Altersteilzeit konnte bewilligt werden, wenn

  1. sie das 60. Lebensjahr überschritten haben
  2. sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und sie eine Schwerbehinderung aufwiesen
  3. sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und sie einer Tätigkeit in einem festgelegten Stellenabbaubereich nachgingen
  4. sie in den vorangegangen fünf Jahren vor der Altersteilzeit drei Jahre einer Teilzeitbeschäftigung nachgingen
  5. der Beginn der Altersteilzeit vor dem 01. Januar 2010 lag
  6. der Altersteilzeit dienstrechtlich nichts im Wege stand
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